Wer sich im Urlaub, oder aus anderen Gründen länger in Spanien aufhält und dabei ein Auto benutzen möchte, sollte sich unbedingt mit den spanischen Verkehrsregeln vertraut machen. Die sind nicht immer so locker, wie man es nach der dortigen Lebensart vermuten würde.
Um sich detaillierte Informationen zu bersorgen, empfielt es sich, die Homepage das ADAC zu besuchen.
Anschnallen
Wer auf einem Sitz mit Sicherheitsgurt sitzt, muß sich auch anschnallen. Sonst erhält man schnell eine Strafe von bis zu 300 € (pro Person!).
Handys im Auto
Genauso wie in Deutschland ist das Telefonieren mit Handys ohne Freisprechanlage untersagt. Auch Kopfhörer sind verboten. Hier sind 90 € und mehr fällig.
Kreisel
Im spanischen Kreisel hat immer derjenige Vorfahrt, der sich im Kreisel befindet, kein rechts vor links.
Abschleppwagen
Wer liegen geblieben ist, darf sich nur von einem offiziellen Abschleppwagen abschleppen lassen. Hilfe durch einen Privat-PKW wie hierzulande ist strengstens untersagt. Trotzdem ist es empfehlenswert, sich über den Preissatz zu informieren. Hier gibt es erhebliche Schwankungen.
Parken
Auf keinen Fall sollte man sich in Spanien auf gelbe Markierungen am Fahrbahnrand stellen. Die signalisieren Parkverbot (Muster können variieren: zick-zack-Linien oder durchgezogene). Bei blauen Linien muß man auf jeden Fall eine Parkgebühr entrichten.
Vorsicht beim Tanken
Das das Rauchen beim Tanken veboten ist, versteht sich von selbst. Aber Achtung: Auch wer sein Handy oder das Autoradio anläßt wird gerne einmal zur Kasse gebeten.
Kindersitze
Kinder unter drei Jahren, müssen einen Kindersitz für sich haben, der an ihre Körpermaße angepasst ist. Kinder über drei Jahren, die kleiner als 1,50 m sind sollten, wenn vorhanden auch einen benutzen. Falls nicht reicht das normale anschnallen.
Alkoholkonsum
Wie in Deutschland gilt in Spanien die 0,5 Promille-Grenze. Besonders auf Mallorca, wo Alkoholkonsum nicht gerade eine Seltenheit ist, wird verstärkt auf Einhaltung des Grenzwertes überprüft. Das ist bei einer jährlich steigenden Zahl von Verkehrstoten auch sinnvoll.
Das Warndreieck
Bei einem Unfall muss der spanische Autofahrer zwei (!) Warndreiecke platzieren: 30 m vor und hinter der Unfallstelle. Diese Vorschrift wurde jedoch aufgrund zahlreicher Proteste gelockert. Unfallteilnehmer aus dem Ausland, in deren Heimatland nur ein Warndreieck Pflicht ist, werden künftig nicht mehr geahndet, wenn sie nur eines aufstellen.
Allgemeines Überholverbot
Schwierig einzuschätzen: Kann man einen Straßenverlauf nicht auf 200 Metern einsehen (wg. KurvenH, ügelkuppen o.ä.), gilt ein allgemeines Überholverbot.
Warnwestenpflicht
Fahrer sämtlicher Fahrzeugklassen müssen, sollten sie in einen Unfall verwickelt werden, beim Verlassen des Fahrzeugs eine reflektierende Warnweste tragen. Diese meist gelb- oder orangefarbenen Westen müssen der EN 471 entsprechen und kosten ca. 8 €.
Allgemeine Ausrüstung
Neben Warndreiecken muss jeder Wagen in Spanien Ersatzreifen, einen Wagenheber, Ersatzbirnen und jede Art von Werkzeug zum Radwechsel mit sich führen. Zusätzlich zum üblichen Führerschein und Fahrzeugschein braucht man noch eine TÜV-Bestätigung und die entsprechende Versicherungspolice. Bei Verkehrskontrollen wird jedes fehlende Teil einzeln geahndet. Verbandkästen sind nicht vorgeschrieben.
Achtung: Bei Mietwagen fehlt häufig so ziemlich alles, am meisten die TÜV- und Versicherungspapiere. Warndreiecke sind auch eine Seltenheit.
Brillenträger
Jeder Brillenträger muss bei Kontrollen eine Ersatzbrille vorweisen können.
Geschwindigkeitsbeschränkungen
Auf der spanischen Autobahn gilt 120 km/h als Höchstgeschwindigkeit. Auf Landstraßen 90 km/h, üblicherweise wird hier aber auch bis 120 km/h gefahren. In Ortsgebieten verhält es sich genau wie in Deutschland: 50 km/h auf normalen Straßen, in Wohngegenden zum Teil 30 km/h.
Vorsicht bei Linksabbiegern
Manchmal kommt es vor, dass sich von links kommende Fahrzeuge über eine spezielle Einfädelungsspur rasant auf die rechte Seite einfädeln. Zwar haben diese „Einbieger“ keine Vorfahrt, aber oft spiegelt sich das im Fahrstil nicht wieder.
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